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CRESCINA

Crescina wurde 1991 in den Labors Labo Cosprophar als ein sich aus Aminosäuren, Cystin und Lysin zusammensetzender Komplex entwickelt und in ein haarausfallhemmendes Präparat mit gefäßerweiternder Aktion eingekapselt, das durch Einwirkung auf die noch aktiven Haarwurzeln auch den Haarnachwuchs zu unterstützen vermag.

Die Entdeckung nimmt 1998 dann eine definitive Dimension an, als die Verbindung der beiden Aminosäuren, Cystin und Lysin, mit einem Glykoprotein eine Anregung des Zellstoffwechsels der noch aktiven Haarbulben ermöglicht und auf diese Weise die Proteinsynthese potenziert bzw. die Produktion des für die Haarbildung verantwortlichen Keratins steigert.

1998 wird Crescina Gegenstand eines Schweizer Patents, das sich durch eine absolute Neuheit auszeichnet: Es ist kein haarausfallhemmendes Produkt wie andere, sondern ein Präparat, das den physiologischen Haarwuchs an den von Haarschwund betroffenen Stellen zu reaktivieren vermag und je nach Lichtungsgrad unter Berufung auf das wissenschaftlich klassifizierte Lichtungsmuster entsprechend der männlichen Hamilton- und der weiblichen Ludwig-Skala differenziert formuliert wird.

Crescina ist ein örtlich zu verwendendes Präparat in Ampullen für den kosmetischen Gebrauch. Wirkungslos bei vollständig verkümmerten Haarfollikeln.

 

 

 

 

Die Formulierung

Crescina entfaltet eine den natürlichen Haarwuchs fördernde Aktion durch die Synergie seiner Komponenten.

Unter formulierungstechnischer Sicht ist Crescina eine in einem dem Zweck entsprechenden hydroalkoholischen Träger verteilte Dispersion einer Reihe von Aktivstoffen, die sich ein jeder durch eine spezifische Funktion und Aktivität auszeichnen und in ihrer Gesamtheit die Wirksamkeit des Produkts ausmachen.

Der hydroalkoholische Träger und die Handmassage während des örtlichen Auftragens von Crescina unterstützen die Verteilung dieser Aktivstoffe auf die Kopfhaut und regen die Durchblutung leicht an. Auf diese Weise wird auch der Haarbulbus angesprochen, dessen Aufnahmebereitschaft für die einziehenden Aktivstoffe steigt.

Die Formulierung von Crescina Wachstum verknüpft mit den beiden Aminosäuren Cystin und Lysin, den beiden fundamentalen Komponenten des Kapillarkeratins, den speziellen Wachstumsfaktor Glykoprotein, der den Zellstoffwechsel zu potenzieren vermag (in-Vitro-Test), um die Proteinsynthese vor allem des grundlegenden Haarproteins Keratin anzuregen.

Eine zu Versuchzwecken ausgeführte Sauerstoffmessung an in-Vitro-Zellen hat bewiesen, dass das in Crescina enthaltene Glykoprotein imstande ist, die Sauerstoffaufnahme der getesteten Zellen um ca. 220% im Vergleich zu den Ausgangswerten zu erhöhen. Die Messung der intrazellulären Sauerstoffaufnahme ist ein wichtiger Parameter, um den auf den Zellstoffwechsel ausgeübten stimulierenden Effekt zu beurteilen.

Cystin ist die in der größten Menge im Haar vorkommende Aminosäure. Die Schnelle des Haarwuchses, die Proteinsynthese und der Durchmesser der Haarfaser hängen von der Verfügbarkeit an Cystin ab (Exp. Dermat., 1999, zit. nach Matheson et al.). In-Vitro-Tests haben ergeben, dass eine reduzierte Cystinkonzentration in den in-Vitro-Kulturen von Haarfollikeln zu einer dosisabhängigen Verminderung sowohl der Wachstumsschnelle als auch des Durchmessers der produzierten Faser führt. Die Präsenz von Cystin ist ausschlaggebend, da sich während der Keratinisation ein Cystinmolekül, bedingt durch eine Bindung von Bisulfur, bildet. Diese chemischen Bindungen sind für die Stabilität der Keratinstruktur und infolgedessen für die mechanische Festigkeit des Haarschaftes verantwortlich.
Die acht lebenswichtigen Aminosäuren müssen über die Nahrung aufgenommen werden, da der Organismus nicht imstande ist, sie zu synthetisieren. Fehlt bei der Ernährung auch nur eine einzige Aminosäure, ist der Organismus gezwungen, gewisse Proteine abbauen.

Lysin fällt unter die lebenswichtigen Aminosäuren. Es kommt in der Struktur sämtlicher Proteine vor und fördert das Wachstum, die Regeneration der Gewebe und die Produktion von Antikörpern, Hormonen und Enzymen. Im Kapillarkeratin kommt es hauptäschlich in den Proteinen der inneren Wurzelscheide vor, die von großer Bedeutung ist, da sie dem Haar Form und Gestalt verleiht. Die Proteine der inneren Wurzelscheide und des Haarmarks werden stabilisiert durch die gekreuzten Bindungen zwischen Glutamin und Lysin, denen das extreme Widerstandsvermögen dieser Proteine gegen chemische und enzymatische Angriffe zu verdanken ist (Molec. Cell. Bioch., 1984, zit. nach Peterson et al.).

Zusammen mit den beiden Aminosäuren Cystin und Lysin bildet das Glykoprotein den Bestandteil, der als der "Kern" von Crescina gilta. Die vom Alkohol und vom gefäßerweiternden Inhaltstoff entfaltete Wirkung gestattet, wie in der Folge beschrieben, dass das Glykoprotein in die Kopfhaut eindringt und den Zellstoffwechsel der sich in der Wachstumsphase befindlichen Haarbulben anregt. Gefördert wird außerdem die Bereitstellung der für die Proteinsynthese nützlichen Aminosäuren, womit das Kapillarkeratin gemeint ist.
Dieser besonderen Synergie ist es zu verdanken, dass Crescina seine den natürlichen Haarwuchs unterstützende Aktion komplett entfalten kann.

Haarwuchs und -nachwuchs hängen von einer ausreichenden Nährstoffversorgung der Haarfollikel ab.
Es wurde bewiesen, dass an frühem Haarausfall leidende männliche Testpersonen eine subkutane Durchblutung aufweisen, die die an normalen Personen festgestellten Werte um 2,6 Mal unterbietet (J. Invest.Dermatol, 1989, zit. nach Klemp P. et al).
Ein signifikanter Rückgang der Kopfhautdurchblutung in von frühem Haarausfall betroffenen Männern kann für den Haarverlust und den ausbleibenden Haarnachwuchs verantwortlich sein.
Eine vorübergehend durch gefäßerweiternde und rötende Substanzen bewirkte verstärkte Blutbewegung in der subkutanen Mikrozirkulation der Kopfhaut fördert die Trophik des Haarfollikels und außerdem das Einziehen weiterer ggf. vorhandenen Komponenten.
Die örtliche Applikation von Benzylnikotinat erweitert die in der behandelten Kopfhaut angesiedelten Kapillargefäße und fördert demzufolge die Durchblutung in situ.

Komplettiert wird die Formulierung von Crescina Wachstum durch Silicium und Zink, die beide unentbehrlich für die follikuläre Funktionalität und die Haarwachstumsprozesse sind.

 

 
 

 

Die Präparate

Die örtlich zu verwendenden Kosmetikbehandlungen in Ampullen Crescina Wachstum sind zur Bekämpfung von Kopfhautlichtungen mit differenziert dosierten Anteilen an Cystin, Lysin, Glykoprotein und Benzylnikotinat formuliert je nach Lichtungsgrad entsprechend der männlichen Hamilton/Labo- und der weiblichen Ludwig/Labo-Skala.

 

Männer

 

 

Frauen

 

 

 

Dosierungen je nach Lichtungsgrad

CRESCINA 100: Empfohlen bei leichtem Haarschwund. (Grad 1)
CRESCINA 200: Empfohlen bei umfangreichem Haarschwund. (Grad 2)
CRESCINA 300: Empfohlen bei starkem Haarschwund. (Grad 3)

Dosierungen für Kahlköpfigkeit im Anfangsstadium

CRESCINA 500: Empfohlen bei Kahlköpfigkeit im Anfangsstadium. (Grad 4)
CRESCINA 700: Empfohlen bei verbreiteter Kahlköpfigkeit im Anfangsstadium. (Grad 5/6)

Sämtliche Dosierungen sind für Männer und Frauen formuliert.

Gebrauchsanweisung

Die Crescina Wachstum Behandlungen in Ampullen werden für eine Dauer von mindestens zwei Monaten empfohlen.

Den Inhalt der Ampullen alle zwei Tage auf die trockene und saubere Kopfhaut auftragen und leicht einmassieren.

 

 

 

DIE CRESCINA PATENTE

Das Schweizer Patent

Das vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum zugelassene Erfindungspatent Crescina wurde unter Nummer CH 689 821 A5 im Schutzrechtsregister eingetragen.
Die inhaltsspezifische Patentausarbeitung geht auf den am 22. Juni 1998 gestellten Antrag (Nr. 1330/98) zurück und schließt mit der Erteilung und Veröffentlichung der Patenterteilungsurkunden des Erfindungspatents Crescina am 15. Dezember 1999 ab.

Das USA Patent

Das von der Patentbehörde der Vereinigten Staaten anerkannte Crescina Patent ist unter Nr. US 6,479,059 B2 registriert und mit dem Datum 12. November 2002 versehen.
Bekanntlich ist die Anerkennung einer Erfindung in den Vereinigten Staaten langwieriger und komplexer. Am 14. Juni 1999 hatte der Hersteller nämlich ein erstes internationales PCT-Patenteintragunsgesuch in allen am PCT-Vertrag beteiligten Ländern eingereicht, auf das eine Studie der für die Neuheitsüberprüfung des internationalen Patentanmeldungsantrag von Crescina zuständigen internationalen Organisation folgte.
Nach der vorschriftsmäßigen Erledigung aller erforderlichen internationalen Auflagen (PCT und Europa) stellte Labo am 18.12.2000 den Antrag auf das USA Patent, der unter Nr. 09/738,345 registriert und dem am 12. November 2002 stattgegeben wurde.

Das Europäische Patent

Das Europäische Crescina Patent ist unter der Nummer EP 1 089 704 B1 registriert.
Das Europäische Patent für Crescina als "Kosmetikpräparat zum Reaktivieren des physiologischen Haarwuchses an den von Haarschwund betroffenen Stellen mit noch nicht komplett verkümmerten Follikeln" beruht auf dem am 21.06.1999 hinterlegten Antrag, auf den ein vom Europäischen Patentamt in München ausgestellter Prüfbericht zur Sache folgte. Nach dem erfolgreichen Ausgang der Prüfung hat das Patentamt am 21. Mai 2003 den Vorbescheid der Patentbewilligung zugestellt. Danach wurde das Patent am 11.02.2004 veröffentlicht.

 

 

Produktbeispiel einer Ampullen Crescina Verpackung